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   BVerwG, 08.11.1957 - VII P 7.57   

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BVerwG, 08.11.1957 - VII P 7.57 (https://dejure.org/1957,299)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1957 - VII P 7.57 (https://dejure.org/1957,299)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1957 - VII P 7.57 (https://dejure.org/1957,299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WahlO zum PersVG § 13

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 5, 348
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.05.1957 - II CO 2.56

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde und der Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1957 - VII P 7.57
    Eine Kostenentscheidung entfällt, da gemäß § 76 Abs. 2 PersVG in Verbindung mit § 80 Abs. 1, § 12 Abs. 4 und § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1267) - ArbGG - Gebühren und Auslagen nicht erhoben werden und in dem als objektives Verfahren gestalteten Beschlußverfahren auch für den Ersatz außergerichtlicher Kosten kein Raum ist (vgl. BVerwGE 4, 357).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 1 A 1264/05

    Voraussetzungen für die Durchführung einer Wahlanfechtung; Voraussetzungen für

    BVerwG, Beschlüsse vom 23.11.1962 - 7 P 4.62 -, BVerwGE 15, 168, sowie vom 8.11.1957 - 7 P 7.57 -, VwRspr.
  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 9.70

    Anforderungen an einen Widerruf von Unterschriften unter einem Wahlvorschlag -

    Diese Auffassung hat der Senat - wenn auch in anderem Zusammenhang - im Beschluß vom 8. November 1957 - BVerwG VII P 7.57 -(BVerwGE 5, 348) zum Ausdruck gebracht.

    Wenn auch die Entscheidung des Senats in BVerwGE 5, 348 sich nicht ausdrücklich mit der Frage befaßt, wem gegenüber die Rücknahme der Unterschriften erfolgen muß, so ergibt sich jedoch aus der in dieser Entscheidung getroffenen Festlegung der Begrenzung - Zeitpunkt der Einreichung -, daß der Senat den Wahlvorstand als zur Entgegennahme von Rücknahmeerklärungen befugt angesehen hat.

  • BVerwG, 07.07.1961 - VII P 10.61

    Allgemeine Voraussetzungen einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung

    Zur Begründung trägt der Rechtsbeschwerdeführer vor: Die angefochtene Entscheidung weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts von8. November 1957 - BVerwG VII P 7.57 - ab, in dem u.a. entschieden worden sei, daß ein Fehler, den der Wahlvorstand zwar nicht berichtigt habe, der aber durch andere Tatsachen gegenstandslos geworden sei, nicht zur Wahlanfechtung berechtige; die angefochtene Entscheidung beruhe auch auf dieser Abweichung.

    Die von dem Rechtsbeschwerdeführer behauptete Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Beschluß des beschließenden Senats vom 8. November 1957 (BVerwGE 5, 348) liegt nicht vor.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.05.1958 - P 2/58

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten eines Personalratsmitgliedes durch die

    Denn im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren genügt ein Antrag als solcher, ohne daß es der Benennung eines förmlichen Antragsgegners überhaupt bedurft hätte (OVG Münster, Aufl. V. 25.2.1957 - V B 590/56 - ZBR 1957 S.209=RiA 1957 S. 172=DÖV 1957 S.832=VerwRspr. §§ 9 S. 43G; BVerwG. , Beschl. vom 8.11.1957 - VII P 7.57 - bisher mußt veröffentlicht).
  • BVerwG, 25.02.1966 - VII P 13.64

    Rechtsmittel

    Die angefochtene Entscheidung weiche aber auch von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1957 - BVerwG VII P 7.57 - und vom 4. Juni 1959 - BVerwG VII P 13.58 - sowie dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Februar 1962 - 1 ABR 5/61 - ab.
  • BVerwG, 23.01.1959 - VII P 2.58

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits ebenfalls wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 5. November 1957 - BVerwGE 5, 324 [BVerwG 05.11.1957 - VII P 4/57] - und vom 8. November 1957 - BVerwGE 5, 348 - handelt es sich bei dem Beschlußverfahren um ein objektives Verfahren, das lediglich Antragsteller und Beteiligte kennt, mögen diese auch auf Grund der von ihnen vertretenen Interessen die Rolle von Antragsgegnern übernehmen.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.06.1978 - P B 3/77

    Rechtmäßigkeit der Wahl zum Gesamtpersonalrat bei einer Erprobungsstelle der

    Nach Abs. 2 a.a.O. werden allerdings Namen der Unterzeichner der Wahlvorschläge nicht bekannt gemacht, sie sind jedoch nicht geheim (BVerwGE 5, 348) und in der Praxis werden sie allein schon dadurch mehr und mehr bekannt, wenn mehr und mehr Stützungsunterschriften gesammelt werden.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.11.1969 - P B 1/69

    Ungültigkeit der Wahl des Örtlichen Personalrats; Anfechtung der Wahl der

    In § 80 Buchst. c PersVG hat er demgemäß ausdrücklich bestimmt, daß die Bundesregierung durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Vorschlagslisten und die Frist für ihre Einreichung zu erlassen hat (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 5, 348 [349].
  • BVerwG, 04.06.1959 - VII P 13.58

    Rechtsmittel

    Zur Begründung der Rechtsbeschwerde trägt der Personalrat vor: Der angefochtene Beschluß weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 8. November 1957 - BVerwG VII P 7.57 - ab.
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